Logo FH Giessen-Friedberg Kopfgrafik mit den Gebäuden der FH
Sie sind hier:
 

Suchen




Logo_Familiengerechte_Hochschule

FH von A - Z


Alle | A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z

S

Term Definition
Semester
Akademische Bezeichnung für das Studienhalbjahr. Das Studienjahr, auch akademisches Jahr genannt, wird in ein Wintersemester (WS) und ein Sommersemester (SS) aufgeteilt. Ein Semester umfasst die Vorlesungszeit wie auch die vorlesungsfreie Zeit.
Semesterferien
Die Zeit zwischen den Vorlesungszeiten der Semester. Da diese Zeit in der Regel für die Nach- und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen und zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden muss, wird sie als vorlesungsfreie Zeit und nicht als Ferien bezeichnet.
Semesterwochenstunden
Anzahl der Stunden für Lehrveranstaltungen pro Woche. Der Umfang der Lehrveranstaltungen und auch der Umfang des gesamten Studiums werden in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. Hierin sind allerdings Zeiten für die erforderliche Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen nicht enthalten.
Senat
Der Senat beschließt mit Zustimmung des Hochschulrates in Entwicklungs- und Ausbildungsfragen sowie in Berufungsangelegenheiten und sonstigen  Problemen. Er tagt in der Regel einmal im Monat.
Sozialberatung
Das Angebot der Sozialberatung für Problemlösung und Fairness PROFAIR richtet sich an alle Beschäftigten der FH Gießen-Friedberg.
SS
Sommersemester
Stipendium
Eine finanzielle Studienförderung, die von einer bestimmten Organisation gewährt wird.
Studentenwerk
Das Studentenwerk Gießen hat  den gesetzlichen Auftrag, die Studierenden der Hochschulen in Gießen, Friedberg und Fulda wirtschaftlich und sozial zu fördern.
Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung ist die Beratungs- und Informationsstelle für Schüler/innen , Studienbewerber/innen und Studierende. Sie nimmt nicht nur unmittelbar auf die Studiensituation bezogene Beratungsaufgaben wahr, sondern versucht auch bei sozialen und persönlichen Schwierigkeiten Hilfestellungen zu geben (z. B. bei familiären Problemen, Kontaktschwierigkeiten, Identitätsproblemen, Arbeitsstörungen).
Außerdem organisiert die Zentrale Studienberatung jährlich die Hochschulinformationstage (HIT), bei denen Studieninteressierte die Möglichkeit haben, sich über die Studienbedingungen ausgewählter Studiengänge näher zu informieren. Rechtzeitig vor Beginn der HIT werden die Schulen des Einzugsgebietes der FH informiert und eingeladen.
Studiengang
Ein Studium, das durch eine Studien- und Prüfungsordnung geregelt ist und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Es handelt sich dann um einen „grundständigen“ Studiengang, wenn wenn er nicht, wie Ergänzungs- oder Aufbaustudiengänge, einen ersten Hochschulabschluss voraussetzt.
Studienguthabengesetz
Informationen zum Studienguthabengesetz (StuGuG).
Studienordnung
Basierend auf den Bestimmungen der Prüfungsordnung regelt die Studienordnung den formalen Ablauf des Studiums. Den Studienordnungen sind Angaben zu den Studienzielen, zu den Inhalten und Anforderungen der Fächer zu entnehmen. Aus den Studienordnungen können Sie ersehen, welche Lehrveranstaltungen in den beiden Studienabschnitten Grund- und Hauptstudium besucht und welche Prüfungen erbracht werden müssen.
Studienplatztausch
Sie können Ihren Studienplatz tauschen, wenn Sie aufgrund einer Zulassungsbeschränkung an Ihrem gewünschten Hochschulort keinen Studienplatz erhalten haben. Hierfür benötigen Sie Ihren Studienbescheid, eine(n) Tauschpartner(in) und die Zustimmung beider Hochschulen.
Studienrichtung / Studienschwerpunkt
Spezialisierungsmöglichkeiten in den einzelnen Studiengängen. Diese Vertiefungsrichtungen beginnen in der Regel nach dem Grundstudium und werden im Abschlusszeugnis aufgeführt.
Studierendenausweis
Bei Ihrer Einschreibung erhalten Sie Ihren Studierendenausweis. Dieser ist jeweils für ein Semester gültig. Mit jeder Rückmeldung zum nächsten Semester erhalten Sie einen neuen Studierendenausweis.
Studierendenschaft
Verfasste Gesamtheit der Studierenden an der Hochschule.
StuPa
Das StuPa besteht zur Zeit aus 23 Mitgliedern und bringt den Willen der Studentenschaft zum Ausdruck. Zu den Aufgaben des StuPa gehören Wahl, Kontrolle, Entlastung und Abberufung der Mitglieder des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) und seiner Referenten, Wahl des Ältestenrats (Ära), des Rechnungsprüfungsauschusses (RPA) und des Wahlausschusses. Außerdem ist das Parlament zuständig für Erlass, Änderung und Aufhebung von Ordnungen der Studentenschaft und verabschiedet den jährlichen Haushaltsplan.
Während der Vorlesungszeit finden einmal im Monat Sitzungen des StuPa statt. Diese Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, d. h. jeder interessierte Student kann an den Sitzungen teilnehmen. Die jeweiligen Termine werden durch Aushang bekannt gegeben. Will man sich im Nachhinein über Sitzungen informieren, kann man im AStA jederzeit die Protokolle der Sitzungen einsehen.

(C) FH Giessen-Friedberg 2009