FH von A - Z
S
| Term | Definition |
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| Semester |
Akademische Bezeichnung für das Studienhalbjahr. Das
Studienjahr, auch akademisches Jahr genannt, wird in ein Wintersemester
(WS) und ein Sommersemester (SS) aufgeteilt. Ein Semester umfasst die
Vorlesungszeit wie auch die vorlesungsfreie Zeit.
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| Semesterferien |
Die Zeit zwischen den Vorlesungszeiten der Semester.
Da diese Zeit in der Regel für die Nach- und Vorbereitung der
Lehrveranstaltungen und zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden muss,
wird sie als vorlesungsfreie Zeit und nicht als Ferien bezeichnet.
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| Semesterwochenstunden |
Anzahl der Stunden für Lehrveranstaltungen pro
Woche. Der Umfang der Lehrveranstaltungen und auch der Umfang des
gesamten Studiums werden in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben.
Hierin sind allerdings Zeiten für die erforderliche Vor- und
Nachbereitung der Veranstaltungen nicht enthalten.
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| Senat |
Der Senat beschließt mit Zustimmung des Hochschulrates in Entwicklungs-
und Ausbildungsfragen sowie in Berufungsangelegenheiten und sonstigen Problemen. Er tagt in der Regel
einmal im Monat.
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| Sozialberatung |
Das Angebot der Sozialberatung für Problemlösung und Fairness PROFAIR richtet sich an alle Beschäftigten der FH Gießen-Friedberg.
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| SS |
Sommersemester
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| Stipendium |
Eine finanzielle Studienförderung, die von einer bestimmten Organisation gewährt wird.
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| Studentenwerk |
Das Studentenwerk Gießen hat den gesetzlichen Auftrag, die Studierenden der Hochschulen in Gießen, Friedberg und Fulda wirtschaftlich und sozial zu fördern.
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| Studienberatung |
Die Zentrale Studienberatung ist die Beratungs- und Informationsstelle für Schüler/innen , Studienbewerber/innen und Studierende. Sie nimmt nicht nur unmittelbar auf die Studiensituation bezogene Beratungsaufgaben wahr, sondern versucht auch bei sozialen und persönlichen Schwierigkeiten Hilfestellungen zu geben (z. B. bei familiären Problemen, Kontaktschwierigkeiten, Identitätsproblemen, Arbeitsstörungen).
Außerdem organisiert die Zentrale Studienberatung jährlich die Hochschulinformationstage (HIT), bei denen Studieninteressierte die Möglichkeit haben, sich über die Studienbedingungen ausgewählter Studiengänge näher zu informieren. Rechtzeitig vor Beginn der HIT werden die Schulen des Einzugsgebietes der FH informiert und eingeladen. |
| Studiengang |
Ein Studium, das durch eine Studien- und
Prüfungsordnung geregelt ist und zu einem berufsqualifizierenden
Abschluss führt. Es handelt sich dann um einen „grundständigen“
Studiengang, wenn wenn er nicht, wie Ergänzungs- oder
Aufbaustudiengänge, einen ersten Hochschulabschluss voraussetzt.
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| Studienguthabengesetz |
Informationen zum Studienguthabengesetz (StuGuG).
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| Studienordnung |
Basierend auf den Bestimmungen der Prüfungsordnung
regelt die Studienordnung den formalen Ablauf des Studiums. Den
Studienordnungen sind Angaben zu den Studienzielen, zu den Inhalten und
Anforderungen der Fächer zu entnehmen. Aus den Studienordnungen können
Sie ersehen, welche Lehrveranstaltungen in den beiden
Studienabschnitten Grund- und Hauptstudium besucht und welche Prüfungen
erbracht werden müssen.
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| Studienplatztausch |
Sie können Ihren Studienplatz tauschen, wenn Sie
aufgrund einer Zulassungsbeschränkung an Ihrem gewünschten Hochschulort
keinen Studienplatz erhalten haben. Hierfür benötigen Sie Ihren
Studienbescheid, eine(n) Tauschpartner(in) und die Zustimmung beider
Hochschulen.
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| Studienrichtung / Studienschwerpunkt |
Spezialisierungsmöglichkeiten in den einzelnen
Studiengängen. Diese Vertiefungsrichtungen beginnen in der Regel nach
dem Grundstudium und werden im Abschlusszeugnis aufgeführt.
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| Studierendenausweis |
Bei Ihrer Einschreibung erhalten Sie Ihren
Studierendenausweis. Dieser ist jeweils für ein Semester gültig. Mit
jeder Rückmeldung zum nächsten Semester erhalten Sie einen neuen
Studierendenausweis.
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| Studierendenschaft |
Verfasste Gesamtheit der Studierenden an der Hochschule.
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| StuPa |
Das StuPa besteht zur Zeit aus 23 Mitgliedern und bringt den Willen der Studentenschaft zum Ausdruck. Zu den Aufgaben des StuPa gehören Wahl, Kontrolle, Entlastung und Abberufung der Mitglieder des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) und seiner Referenten, Wahl des Ältestenrats (Ära), des Rechnungsprüfungsauschusses (RPA) und des Wahlausschusses. Außerdem ist das Parlament zuständig für Erlass, Änderung und Aufhebung von Ordnungen der Studentenschaft und verabschiedet den jährlichen Haushaltsplan.
Während der Vorlesungszeit finden einmal im Monat Sitzungen des StuPa statt. Diese Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, d. h. jeder interessierte Student kann an den Sitzungen teilnehmen. Die jeweiligen Termine werden durch Aushang bekannt gegeben. Will man sich im Nachhinein über Sitzungen informieren, kann man im AStA jederzeit die Protokolle der Sitzungen einsehen. |

