Aufgaben:
Die Prüfungskommission ist zuständig in allen Angelegenheiten, die mit Prüfungen, deren
Durchführung und Organisation zu tun haben, sowie der Anerkennung
fremder Prüfungsleistungen und Einsprüche gegen Prüfungsverfahren. Um
seine Aufgaben wahrzunehmen kann der Prüfungsausschuss Beauftragte,
Kommissionen, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen wählen, bestimmen bzw.
beauftragen.
Zusammensetzung:
Die Prüfungskommission setzt sich zur Zeit (ab Nov. 2009) wie folgt zusammen:
Sitzungen:
Die Sitzungen der Prüfungskommission sind in der Regel nicht öffentlich, und finden in unreglmäßigen Abständen statt.
Beschlüsse:
Beschlüsse fasst die Prüfungskommission mit einfacher Mehrheit, bei
stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Protokolle:
Über den Verlauf und die Beschlüsse der Sitzung der Prüfungskommission wird ein Protokoll verfasst.
Wahl:
Die Vertreter der Prüfungskommission werden in der Regel vom
Fachbereichsrat alle zwei Jahre gewählt, studentische Vertreter werden
jährlich gewählt.
Gäste:
Sofern die Sitzung der Prüfungskommission öffentlich ist können Gäste
daran teilnehmen. Sie haben aber kein Stimmrecht und auch kein
Rederecht, letzeres kann aber für Gäste beantragt werden.
Mehr Informationen:
Weitere Details über der Prüfungskommission, Wahlen, Hintergründe und
Zusammenhänge erfahren Interesierte von den Aktiven der "Fachschaft".
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