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Praktikumsordnung (Grundpraktikum)
Für das Studium der Studiengänge des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik an
der Fachhochschule Gießen-Friedberg ist ein Grundpraktikum von insgesamt 8 Wochen
nachzuweisen. Dieses Prakikum muss bis zum Ende des 3. Semester nachgewiesen werden
Das Grundpraktikum soll arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln, mit fachtypischen Arbeitsgängen vertraut machen, sowie Einsichten in das Betriebsgeschehen eines elektrotechnischen Fertigungsbetriebs und Erfahrungen in Arbeitsmethoden vermitteln.
Inhalte des Grundpraktikums, von denen mindestens 3 Punkte nachzuweisen sind:
- Manuelles Bearbeiten von Metallen und Nichtmetallen; Mechanische Verbindungstechniken
- Zusammenbau von Schaltgruppen und Geräten, Herstellung gedruckterSchaltungen; Löten
- Montage von Geräten und Anlagen, wie Verschalten und Zusammenbau von Fertiggeräten in der Einzel-, Serien- und Mengenfertigung
- Verlegen von Kabeln und Leitungen für Fernmelde-, Rundfunk-, und Fernseheinrichtungen
- Umgang mit elektrischen Meßgeräten und deren Einsatz in der Fertigung; Prüfen elektrischer Geräte auf Funktion und Einhaltung vorgeschriebener Werte
- Fehlersuche, Wartung, Instandhaltung informationstechnischer Geräte oder Anlagen
- Montage, Prüfung, Inbetriebnahme von Maschinen, Anlagen oder Netzen
Das Grundpraktikum ist durch Berichtshefte und Zeugnisse nachzuweisen, die über Dauer und Inhalt der Tätigkeit Auskunft geben.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem elektrotechnischen Beruf wird auf das Grundpraktikum angerechnet. Bei anderen einschlägigen Lehrberufen kann die Lehrzeit teilweise angerechnet werden.
Bescheinigte gleichwertige Praktikumszeiten und -inhalte an einer Fachoberschule oder einem beruflichen Gymnasium werden auf das Grundpraktikum angerechnet.
Über die Anerkennung der Praktika entscheidet der BPS-Ausschuss(vgl. § 11 der BPS-Ordnung).
Als Pdf-Dokument siehe auch unter Dokumente - Abschnitt BPS Praktikumsordnung Grundpraktikum Bachelor
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